Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme der Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund eines nicht fristgerechten schlüssigem Vortrages über ein Nichtvorliegen einer Säumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 09.12.1997 - 3 O 180/97
- OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98
Papierfundstellen
- MDR 1999, 186
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90
Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 29.10.1993 - 4 Sa 707/93
Versäumnisurteil; Berufung; Krankheit; Säumnis; Berufung; Schlüssigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.04.1974 - 2 AZR 542/73
Rechtsmittel - Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Erste Instanz - Begründung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.01.1985 - I ZR 113/84
Zulässigkeit der Revision gegen ein oberlandesgerichtliches Versäumnisurteil; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Wuppertal, 21.06.1985 - 10 S 18/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 163/05
Zulässigkeit einer Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO - Beurteilung einer …
Eine auf § 514 Abs. 2 ZPO gestützte Berufung ist jedoch nur statthaft, wenn der Berufungskläger die maßgeblichen Tatsachen für den Ausschluss des Verschuldens der Säumnis vollständig schlüssig vorträgt (BGH NJW 1991, 42; BGH NJW 1999, 2120; BGH NJW 1999, 724; OLG Naumburg MDR 1999, 186; KG Beschluss vom 10.03.2006 - 7 U 20/06 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 04.10.2005 - 1 U 112/05 - zitiert nach Juris).